Sportplatz Herzogsdorf
Sportplatzstraße 1
4175 Herzogsdorf, Österreich
JUGENDSCHUTZ
Am Karibikfest sind alle herzlich willkommen. Von Jung bis Alt, von der Jugend bis zu den Pensionisten. Wir wollen aber schon im Vorfeld darüber informieren, dass der Jugendschutz genau kontrolliert wird.
Am Karibikfest ist auch für unter 16 Jährige der Besuch am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr erlaubt. Für die Alterskontrolle ist beim Eintritt ein Lichtbildausweis notwendig (U14 kein Einlass). Mit einer volljährigen Aufsichtsperson dürfen Jugendliche ohne zeitliche Begrenzung fortgehen. Die Aufsichtsperson muss beim Eintritt ebenfalls einen Lichtbildausweis und eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen.
FESTL-ORDNUNG
Die im Text gewählte männliche Schreibform gilt analog für weibliche Personen.
- Die Jugendlichen sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.
- Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.
- Betreten des Festgeländes auf eigene Gefahr!
- Die Mitnahme von Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Mit dem Eintritt zum Festgelände nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
- Jeder Besucher hat selbst dafür zu sorgen, dass er über drohende Unwetter informiert ist, eventuelle Gefahren rechtzeitig erkennt und eigenverantwortlich darauf reagiert.
- Der Konsum von Getränken ist im Parkplatzbereich und auf den angrenzenden Straßen aus Sicherheitsgründen verboten.
- Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.
- Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei zu hoher Musiklautstärke und die daraus entstehenden Folgen.
- Mit dem Eintritt in das Festgelände erklärst du Ihre Einwilligung, dass du auf Fotos und Filmen abgebildet wirst, welche auch verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden.
- Bei Unwetter ist jeder Besucher für sich selbst verantwortlich und hat das Festgelände rechtzeitig vorher und in Ruhe zu verlassen und hat den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Das Verbleiben am Festgelände bzw. das Verlassen über die Zu- und Abgangswege im Falle eines Unwetters ist auf eigene Gefahr.